- Rathaus+Bürger
- Aktuelles
- Service
- Verwaltung
- Bürgermeisterin
- Abteilungen
- Mitarbeiterverzeichnis
- Verwaltungsorganisation
- Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Umwelt+Klima
- Hochbauprojekte, Liegenschaften + Tiefbau
- Brand- /Katastrophenschutz
- Friedhöfe
- Gemeindewerke
- Haushalt + Finanzen
- Ortsgericht + Schiedsamt
- Presse + Öffentlichkeit
- Personalservice
- Sicherheit + Ordnung
- Standesamt
- Steueramt
- Politik
- Leben+Wohnen
- Freizeit+Tourismus
- Wirtschaft+Standort
Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbeschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.