Allgemeine Informationspflichten
Informationspflichten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim gemäß Art. 13 DSGVO, sowie §31 HDSIG und §50 HDSIG
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Bürgermeisterin Birgit Kannegießer
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
E-Mail: gemeindeverwaltung@sseheim-jugenheim.de
Tel.: 06257 / 9900
Kontaktdaten des kommunalen Datenschutzbeauftragten
Marion Raabe
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
E-Mail: datenschutz@seeheim-jugenheim.de
Tel.: 06257 / 9900
Zwecke der Verarbeitung und dazugehörige Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausübung gesetzlicher und satzungsrechtlicher Vorgaben (Rechtgrundlagen hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. e) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 DSGVO, sowie §3 Abs. 1 HDSIG, §20 Abs. 1 HDSIG, §21 HDSIG, §22 HDSIG, §24 HDSIG, §43 HDSIG, §45 HDSIG), ggf. auch auf freiwilliger Basis gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, sowie §46 HDSIG.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der o.g. Zwecke an die internen und externen Stellen übermittelt, welche zur Abwicklung der Vorgänge zuständig sind.
Darüber hinaus werden Daten auch an externe Dienstleister übermittelt, welche uns in der Abwicklung unterstützen. Die Übermittlung der Daten findet ausschließlich innerhalb der EU/des EWR statt. Mit jedem relevanten externen Dienstleister wurde einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) geschlossen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks erforderlich ist. Nach Beendigung des Zwecks werden die Daten gelöscht oder vernichtet, sofern dem keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigtes bzw. öffentliches Interesse entgegenstehen.
Betroffenenrechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, sowie §52 HDSIG) mit Berücksichtigung der Einschränkungen des §26 HDSIG und §33 HDSIG, Berichtigung (Art. 16 DS-GVO, sowie §53 HDSIG) und Löschung (Art. 17 DS-GVO, sowie §53 HDSIG) Ihrer Daten mit Berücksichtigung der Einschränkungen des §34 HDSIG. Zudem können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sofern dem keine anderen Regelungen entgegenstehen (Art. 18 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DS-GVO mit Berücksichtigung der Einschränkungen des §35 HDSIG.
Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO, Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO bzw. §46 HDSIG
Bei Einwilligung haben Sie jederzeit das Recht Ihre Einwilligung zu widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt gilt Ihr Widerruf. Die Verarbeitung während Ihrer gegebenen Einwilligung bleibt hiervon unberührt.
Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich jederzeit an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde oder jede andere Aufsichtsbehörde wenden. Der für die Gemeinde Seeheim-Jugenheim verantwortliche Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Deutschland
Tel.: +49(0)611 / 1408 0
Fax: +49(0)611 / 1408 900
Email: poststelle@datenschutz.hessen.de
Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeinde Seeheim-Jugenheim, sowie deren kommunaler Datenschutzbeauftragter unter den o.g. Kontakten gerne zur Verfügung.