- Rathaus+Bürger
- Aktuelles
- Service
- Verwaltung
- Bürgermeisterin
- Abteilungen
- Mitarbeiterverzeichnis
- Verwaltungsorganisation
- Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Umwelt+Klima
- Hochbauprojekte, Liegenschaften + Tiefbau
- Brand- /Katastrophenschutz
- Friedhöfe
- Gemeindewerke
- Haushalt + Finanzen
- Ortsgericht + Schiedsamt
- Presse + Öffentlichkeit
- Personalservice
- Sicherheit + Ordnung
- Standesamt
- Steueramt
- Politik
- Leben+Wohnen
- Freizeit+Tourismus
- Wirtschaft+Standort
Mountainbike-Touren
Mountainbike-Rundstrecken
Unterwegs im Mittelgebirge
Der Geo-Naturpark Odenwald-Bergstraße hat zahlreiche attraktive Mountainbike-Rundstrecken ausgewiesen. Lernen Sie unsere Gemeinde von ihrer wilden Seite kennen: zum Beispiel auf der „Rundstrecke Nördliche Bergstraße“ zwischen Bergstraßen-Schlössern und dem Melibokus.
Rundstrecke Nördliche Bergstraße
Die Route führt Sie über 32 Kilometer und 1100 Höhenmeter vom Startpunkt Parkplatz Sperbergrund in Alsbach durch das Hasselbachtal, das Balkhäuser Tal und das Stettbacher Tal zum Ober-Beerbacher Tal. Weiter geht es zur Hutzelstraße und zur Kuralpe und über die Balkhäuser Brücke zum Gipfel des Melibokus (517 m). Der Rückweg führt Sie dann nach Zwingenberg und entlang des Weinlagenweges zum Alsbacher Schloss und zurück zum Ausgangspunkt Sperbergrund. Ein weiterer Einstiegspunkt mit Parkplätzen ist das Tagungshotel Lufthansa Seeheim.
Rundstrecke Bensheim (Teile wie Rundstrecke Nördliche Bergstraße)
Die Route führt Sie über 21 Kilometer und 900 Höhenmeter zum Alsbacher- und Auerbacher Schloss. Der Startpunkt der Runde ist das Fürstenlager in Bensheim von wo es entlang des Mühlbaches bis zum Hochstädter Marmorit-Werk geht. Von hier aus geht es bis zum Parkplatz des Auerbacher Schlosses. Dort angekommen folgt die Strecke einem stetig bergabfallendem Forstweg bis zum Steinbruch nach Zwingenberg. Im Anschluss daran geht es hoch zum Alsbacher Schloss und auf den Melibokus (517 m). Vom Melibokus geht zurück zum Ausgangspunkt der Runde.
Infos
Warnhinweis:
Die Benutzung der markierten Rundstrecken und Verbindungswege erfolgt auf eigene Gefahr! Mit der Markierung der Rundstrecken und der Verbingungswege ist für die Eigentümer der Wege, die betroffenen Gemeinden und Forstverwaltungen, keine Verkehrssicherungspflicht verbunden. Die Benutzer der Rundstrecken haben sich auf die waldtypischen Gefahren einzustellen und sind für Unfälle und Stürze hieraus selbst verantwortlich. Mit Fahrzeugverkehr und temporären Streckensperrungen z.B. im Zuge der Waldbewirtschaftung oder der Jagdausübung ist immer zu rechnen. Warnbeschilderungen der Forstverwaltungen, des Jagdbetriebes oder sonstige Warnhinweise sind unbedingt zu beachten. Auf Fußgänger ist zu achten und besondere Rücksicht zu nehmen. Zudem sollte der naturbewusste Biker zum Schutz des Wildes die Strecken nach Einbruch der Dämmerung und vor Sonnenaufgang nicht benutzen und die markierten Strecken nicht verlassen.