Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Regelmäßiger Rückschnitt


Der Sommer ist in vollem Gange und Bäume, Sträucher und weiteres Grün zeigen sich in schönster Pracht. Wenn Äste allerdings über die Grundstücksgrenze ragen, sind Grundstückseigentümer gefragt. Zu deren Pflichten gehört es, Äste, Sträucher oder Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen, regelmäßig zurückzuschneiden, erinnert das kommunale Ordnungsamt, sodass Fußgänger nicht gezwungen sind, auf die Straße oder den gegenüberliegenden Gehweg auszuweichen. Insbesondere ist beim Rückschnitt darauf zu achten, dass die Straßenbeleuchtung frei bleibt, Verkehrsschilder nicht verdeckt werden und die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen oder auch der Müllabfuhr ohne Probleme erfolgen kann. Nach der Satzung über die Straßenreinigung sind Grundstückseigentümer zudem dazu angehalten, Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Parkplätze und Straßenrinnen in der Breite ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen.

Detaillierte Informationen zu den Straßenreinigungspflichten finden sich hier.

Die Regelungen zum Rückschnitt sind im Hessischen Straßengesetz § 27 Absatz 5 nachzulesen.