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Ab 1. März Anleinpflicht für Hunde
Eine neue Satzung verpflichtet Hundebesitzer in Seeheim-Jugenheim zum Anleinen ihrer Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit. Die Anleinpflicht gilt jährlich vom 1. März bis zum 30. Juni in Feld, Forst und Brache und schafft unter anderem eine einheitliche Regelung mit der Nachbarkommune Bickenbach, die von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder gewünscht worden war. Mit Bickenbach ist Seeheim-Jugenheim zu einem Ordnungsbehördenbezirk verbunden. Kontrollen, ob die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit beachtet wird, führt die gemeinsame Kommunalpolizei durch.
Die Satzung ist auf der Webseite der Gemeinde einsehbar: unter www.seeheim-jugenheim.de
im Bereich „Rathaus + Bürger“ unter dem Menüpunkt „Aktuelles“.