Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Noch bis zum 30. Juni


Seit dem letzten Jahr ist auch in Seeheim-Jugenheim eine Satzung in Kraft, die Hundebesitzer verpflichtet, ihre Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit nicht frei laufen zu lassen. Die Leinenpflicht gilt jeweils vom 1. März bis zum 30. Juni in Feld, Forst und Brache im gesamten Gemeindegebiet und dient dem Schutz der Wildtiere und ihres Nachwuchses. Kontrollen, ob die Leinenpflicht beachtet wird, werden von der Kommunalpolizei durchgeführt.

Die Satzung gibt es hier.