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Gemeindewerke müssen Gebühren anpassen


Die Gemeindewerke Seeheim-Jugenheim müssen ihre Gebühren für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem kommenden Jahr erhöhen. Zu diesem Ergebnis ist die aktuelle Gebührenkalkulation gekommen, mit dem der Eigenbetrieb der Kommune regelmäßig ein externes Wirtschaftsbüro beauftragen muss. Denn bei der Wasserversorgung sowie der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung schreiben die gesetzlichen Vorgaben ausnahmslos die Erhebung von kostendeckenden Gebühren vor.

Die für die Jahre 2025 bis 2027 erstellte Kalkulation hat zur Kostendeckung bei der Frischwasserversorgung eine Gebührenerhöhung auf 3,12 €/m³ ermittelt. Von 2000 bis 2022 lag die Gebühr konstant bei 2,46 €/m³ und musste vor zwei Jahren auf 2,71 €/m³ angepasst werden. Bei der Schmutzwasserentsorgung beträgt die Gebühr ab dem kommenden Jahr 3,79 €/m³. 2023 stieg hier die Gebühr auf 2,96 €/m³ an. Beim Niederschlagswasser verteuert sich die Gebühr von 0,82 €/m³ auf 1,05 €/m³ ab 2025.

Nicht jede neue Gebührenkalkulation führt zwingend zu einer Gebührensteigerung: 2019 konnten die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser gesenkt werden und hatten so Bestand bis 2022. Die Gründe für die jetzige Gebührenanpassung sind vielschichtig. So fließen in die Gebührenkalkulation neben den allgemeinen Kostensteigerungen etwa im Energiebereich unter anderem eine höhere Verbandsumlage beim Abwasserverband und Preiserhöhungen bei Hessenwasser mit ein. Auch die Kosten für den Ausbau der 4. Reinigungsstufe in der Kläranlage in Bickenbach, die die Gemeindewerke über den Abwasserverband mittragen, haben einen wesentlichen Einfluss genauso wie die anstehende Investition in die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Jugenheim (L3103). Hinzu kommen zusätzliche beziehungsweise strengere gesetzliche Vorgaben, darunter die neue Trinkwassereinzugsverordnung und eine Verschärfung der Eigenkontrollverordnung, die ebenfalls zu erheblichen Kosten führen.