Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten entziehen


In den letzten Wochen wurden beim kommunalen Ordnungsamt vermehrt Sichtungen von Ratten im öffentlichen Raum gemeldet. Grund dafür ist häufig, dass Müll nicht richtig entsorgt wird. Bleibt beispielsweise ein Karton mit Pizzastücken auf einer Parkbank oder neben einem Mülleimer liegen, ist dies im wahrsten Sinne des Wortes ein gefundenes Fressen für die Nager. Auch über Essensreste, die über den Küchenabfluss oder die Toilette in den Kanal gelangen, freuen sich die Tiere. Damit die Ratten nicht Überhand nehmen und zu einem größeren Problem für die Kommune werden, möchten Ordnungsamt und Gemeindewerke die Bürgerinnen und Bürger dazu anhalten, wilden Müll zu vermeiden und durch die entsprechende Entsorgung von Essensresten mit dafür Sorge zu tragen, das Rattenvorkommen einzudämmen.

Haus- und Wanderratten werden wegen der Gefahr von Krankheitsübertragungen auf Menschen als Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 InfSG) eingestuft. Damit sie sich erst gar nicht verbreiten, stellen die effektivsten Maßnahmen dar, ihnen sowohl Nahrungsquellen als auch Nistmöglichkeiten zu entziehen. Speisereste sollten daher ausschließlich in der Biotonne entsorgt werden und keinesfalls in der Toilette oder auf dem Kompost landen. Futternäpfe für Haustiere sollten zudem nicht im Freien stehengelassen werden. Weiter ist darauf zu achten, Öffnungen in Kellern, Wänden oder Dachböden zu verschließen und Wasserabflüsse zu vergittern, um so ein Eindringen und Ansiedeln der Ratten zu verhindern. Durch mangelnde Verstecke stellen sie darüber hinaus für natürliche Feinde wie Katzen oder Hunde eine leichte Beute dar.

Im öffentlichen Kanalsystem führen die Gemeindewerke regelmäßige Kontrollen auf einen Befall durch. Ratten werden hier mit chemischen Mitteln bekämpft. Auf privatem Grund sind Hausbesitzer für Abwehr und Beseitigung verantwortlich. Grundsätzlich gilt: Werden Ratten gesichtet, sollte das kommunale Ordnungsamt davon in Kenntnis gesetzt werden. Kontakt: Tel. 06257/990-303, E-Mail ordnungsamt@seeheim-jugenheim.de.