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Hebesatzempfehlung veröffentlicht


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Hessische Steuerverwaltung hat am 6. Juni die Hebesatzempfehlungen zur Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht.

Auf Grundlage der durch die Steuerverwaltung in den letzten beiden Jahren festgelegten Grundsteuermessbeträgen im Rahmen der Grundsteuerreform werden der Gemeinde Seeheim-Jugenheim für das Kalenderjahr 2025 folgende Hebesätze empfohlen:

 - ein Hebesatz in Höhe von 360,29 Prozent für die Grundsteuer A (aktuell 850 Prozent)

 - ein Hebesatz in Höhe von 1212,93 Prozent für die Grundsteuer B (aktuell 850 Prozent).

Die Hebesatzempfehlungen für die hessischen Städte und Gemeinden gibt es hier

Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken?

Zunächst einmal stellen diese Hebesätze der Steuerverwaltung eine Empfehlung dar.

Diese Empfehlung wird in den Städten und Gemeinden nun beraten. Eine abschließende Entscheidung über eine Anpassung der Hebesätze treffen der Stadtrat beziehungsweise die Gemeindevertretung.

Hebesatz x Grundsteuermessbetrag = Grundsteuer

Die Hebesätze sind aber nur einer von zwei Faktoren, um die Grundsteuer zu berechnen.

Im Zuge der Grundsteuerreform in Deutschland wurden neue Grundsteuermessbeträge ermittelt, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern vom Finanzamt mitgeteilt wurden. Sollte Ihnen noch kein Festlegungsbescheid vorliegen, dann haken Sie bei Ihrem Finanzamt nach. Bundesweit wird die Grundsteuer ab 2025 mit diesen neuen Messbeträgen erhoben, 

Diese Grundsteuermessbeträge stehen fest, die Hebesätze für 2025 noch nicht.

Bitte beachten: Die neue Festlegung der Messbeträge hat in etlichen Fällen zu massiven Abweichungen geführt. Es kann sein, dass der Messbetrag ab 2025 wesentlich niedriger angesetzt ist als bisher, in anderen Fällen ist er deutlich erhöht. Dieser Messbetrag und der noch zu bestimmende Hebesatz beeinflussen Ihre zu zahlende Grundsteuer: ob sie im kommenden Jahr niedriger ausfällt als bisher, in etwa gleich bleibt zur bisherigen Zahlung oder ansteigt. 

Der Gemeinde Seeheim-Jugenheim wurde bisher noch keine Gesamtübersicht zu den neu festgelegten Grundsteuermessbeträgen zugeleitet, um die nun erfolgte Empfehlung zur Anpasssung der Grundsteuer A und B insgesamt nachzuvollziehen zu können. Über die zukünftige Höhe der Grundsteuer A und B wird die Gemeindevertretung entscheiden.

Birgit Kannegießer

Bürgermeisterin Seeheim-Jugenheim


Zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher gültige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Bis spätestens 2025 sollten mit der Grundsteuerreform neue Grundlagen für die Grundsteuer geschaffen werden.

Informationen des Hessischen Finanzamts zu den Grundsteuermessbeträgen gibt es hier.

Informationen vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur neuen Grundsteuer ab 2025 gibt es hier