Integrationskommission
Integrations-kommission (Ausländerbeirat)
Der Ausländerbeirat bzw. die Integrations-Kommission berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.
Sofern im Vorfeld der gemeindlichen Ausländerbeirats-Wahl keine Wahlvorschläge eingereicht werden, ist nach § 89 HGO eine Integrations-Kommission einzurichten.
In unserer Gemeinde wurden keine Wahlvorschläge zur Wahl eines Ausländerbeirates eingereicht. Nach der Kommunalwahl am 14. März 2021 wurde daher eine Integrations-Kommission gebildet.