Blick auf das Sparkassengebäude

Landratswahl

Direktwahl Landrätin/Landrat 

Landkreisverwaltung

Die Landrätin bzw. der Landrat wird durch die Wahlberechtigten des Landkreises in direkter Wahl jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt (Direktwahl). Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Darmstadt-Dieburg ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Gemeindeergebnis der letzten Direktwahl der Landrätin/des Landrats vom 30.05.2021 können Sie hier einsehen