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Seniorenvertretung
seniorenvertretung
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durch gemeindliche Satzung geregelt, ist die Bildung einer Seniorenvertretung. Deren Vertreterversammlung mit 31 Mitgliedern wird durch die Wahlberechtigten alle 5 Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Seniorenwahl erfolgt durch eine reine Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Monaten ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen.
Nähere Informationen erhalten Sie über unser Seniorenbüro.
Die Ergebnisse der Seniorenwahl vom 18.05.2022 können Sie hier einsehen.