Blick auf das Sparkassengebäude

Seniorenvertretung

seniorenvertretung

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durch gemeindliche Satzung geregelt, ist die Bildung einer Seniorenvertretung. Deren Vertreterversammlung mit 31 Mitgliedern wird durch die Wahlberechtigten alle 5 Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Seniorenwahl erfolgt durch eine reine Briefwahl.

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Monaten ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen.

Nähere Informationen erhalten Sie über unser Seniorenbüro.

Die Ergebnisse der Seniorenwahl vom 18.05.2022 können Sie hier einsehen.