Friedhof

Friedhöfe

Friedhöfe in der Gemeinde

Von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen fällt schwer – um so wichtiger ist es, dass Sie als Hinterbliebene die letzte Ruhestätte von Verwandten und Freunden in der Nähe wissen.

Unsere Gemeinde verfügt über sechs Friedhöfe. Sie befinden sich in den Ortsteilen Seeheim (Alter Friedhof und Waldfriedhof), Jugenheim, Balkhausen, Malchen und Ober-Beerbach.

Aktuelle Regelungen für Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen und Bestattungen

Trauerfeiern können in der Trauerhalle oder am Grab abgehalten werden.

 Anlässlich der Trauerfeierlichkeiten sind in den Trauerhallen folgende Sitzplätze vorhanden:

FriedhofSitzplätze
Alter Friedhof, Seeheim                                                                                   keine                                   
Waldfriedhof, Seeheim87
Friedhof Saarstraße, Jugenheim60
Friedhof Balkhausen32
Friedhof Ober-Beerbach30
Friedhof Malchen19


Letzte Ruhestätten

Kontakt

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Übersicht Friedhöfe 

Ruhefrist

Die Ruhefrist bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, in der der Sarg im Grab unangetastet bleibt. Danach kann das Grab eingeebnet und neu belegt werden. Die Ruhefrist beträgt in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim 25 Jahre. Bei verstorbenen Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhrfrist 20 Jahre.

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Grabgestaltung und Grabbepflanzung

Grabstätten müssen in friedhofswürdiger Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden.

Es dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, die andere Grabstätten sowie öffentliche Wege und Flächen nicht beeinträchtigen. Bei Verwendung von Gehölzen sind grundsätzlich nur Zwergformen bis zu einer Wuchshöhe von maximal 1.50 m zulässig.

Bäume und großwüchsige Sträucher sind zur Bepflanzung von Grabstätten nicht geeignet, denn Größe, Schattenwurf und Wurzelwachstum wirken sich nachteilig auf die Pflege und Unterhaltung benachbarter Grabstätten und Flächen aus. Oftmals gerne gepflanzt und als klassische Friedhofsgehölze bekannt sind Lebensbäume (Thuja) und Scheinzypressen (Chamaecyparis). Sie sind jedoch als Grabbepflanzung nicht geeignet, denn beide Gehölze können bei einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von bis zu 35 cm innerhalb nur weniger Jahre zehn und mehr Meter hoch werden.

Empfehlenswerter für die Bepflanzung sind deshalb:

Zwergeiben, kleinwüchsige Rhododendron-Sorten, Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), niedrige Kiefernsorten (z.B. Pinos mugo „Mops“), kleinwüchsige Zypressen (z.B. Muschelzypresse, Fadenzypresse). Allerdings müssen auch die genannten Arten regelmäßig gestutzt werden.