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Friedhöfe
Friedhöfe in der Gemeinde
Von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen fällt schwer – um so wichtiger ist es, dass Sie als Hinterbliebene die letzte Ruhestätte von Verwandten und Freunden in der Nähe wissen.
Unsere Gemeinde verfügt über sechs Friedhöfe. Sie befinden sich in den Ortsteilen Seeheim (Alter Friedhof und Waldfriedhof), Jugenheim, Balkhausen, Malchen und Ober-Beerbach.
Aktuelle Regelungen für Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen und Bestattungen
Trauerfeiern können in der Trauerhalle oder am Grab abgehalten werden.
Anlässlich der Trauerfeierlichkeiten sind in den Trauerhallen folgende Sitzplätze vorhanden:
Friedhof | Sitzplätze |
Alter Friedhof, Seeheim | keine |
Waldfriedhof, Seeheim | 87 |
Friedhof Saarstraße, Jugenheim | 60 |
Friedhof Balkhausen | 32 |
Friedhof Ober-Beerbach | 30 |
Friedhof Malchen | 19 |
Letzte Ruhestätten
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Übersicht Friedhöfe
Alter Friedhof, Seeheim
1. Eingang Kirchstraße (keine Parkplätze vorhanden)
2. Eingang hinter der Kirche, Zufahrt über Georg-Kaiser-Platz (Parkplätze vorhanden)Waldfriedhof, Seeheim
An der Tanne (Parkplätze vorhanden)
Friedhof Saarstraße, Jugenheim
Saarstraße 29 (Parkplätze vorhanden, auch am gegenüberliegenden Eingang in der Kempenstraße)
Friedhof, Balkhausen
Felsbergstraße, Zufahrt über Katharinenweg (Parkplätze vorhanden)
Friedhof, Ober-Beerbach
Kirchweg (Parkplätze Im Mühlfeld vorhanden)
Friedhof, Malchen
Außerhalb/L3100 (Parkplätze vorhanden)
Ruhefrist
Die Ruhefrist bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, in der der Sarg im Grab unangetastet bleibt. Danach kann das Grab eingeebnet und neu belegt werden. Die Ruhefrist beträgt in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim 25 Jahre. Bei verstorbenen Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhrfrist 20 Jahre.
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Grabgestaltung und Grabbepflanzung
Grabstätten müssen in friedhofswürdiger Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden.
Es dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, die andere Grabstätten sowie öffentliche Wege und Flächen nicht beeinträchtigen. Bei Verwendung von Gehölzen sind grundsätzlich nur Zwergformen bis zu einer Wuchshöhe von maximal 1.50 m zulässig.
Bäume und großwüchsige Sträucher sind zur Bepflanzung von Grabstätten nicht geeignet, denn Größe, Schattenwurf und Wurzelwachstum wirken sich nachteilig auf die Pflege und Unterhaltung benachbarter Grabstätten und Flächen aus. Oftmals gerne gepflanzt und als klassische Friedhofsgehölze bekannt sind Lebensbäume (Thuja) und Scheinzypressen (Chamaecyparis). Sie sind jedoch als Grabbepflanzung nicht geeignet, denn beide Gehölze können bei einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von bis zu 35 cm innerhalb nur weniger Jahre zehn und mehr Meter hoch werden.
Empfehlenswerter für die Bepflanzung sind deshalb:
Zwergeiben, kleinwüchsige Rhododendron-Sorten, Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), niedrige Kiefernsorten (z.B. Pinos mugo „Mops“), kleinwüchsige Zypressen (z.B. Muschelzypresse, Fadenzypresse). Allerdings müssen auch die genannten Arten regelmäßig gestutzt werden.