Friedhof

Letzte Ruhestätten

Letzte Ruhestätten


Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die bei Ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Beisetzung anderer Personen kann mit besonderer Zustimmung der Gemeinde erfolgen.

Grabstättenarten

In Deutschland gilt der Friedhofszwang. Verstorbene oder Totgeborene müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden, als Leichnam im Sarg oder eingeäschert in der Urne. Bei der Auswahl der Grabart, die Ihren persönlichen Vorstellungen am besten entspricht, berät Sie unser Fachbereich der Friedhofsverwaltung gerne. Eine Beratung kann jederzeit auch ohne Vorliegen eines Sterbefalles erfolgen.

Der Vorauserwerb eines Nutzungsrechtes für Gräber ist nicht möglich.

  • Das Wahlgrab 

    Beim Wahlgrab gibt es die Möglichkeit das Nutzungsrecht für eine Einzel- oder Mehrgrabstelle zu erwerben. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre, eine Grabverlängerung auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich. Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

  • Das anonyme Grab 

    Anonymes Gräberfeld

    Ein anonymes Grab ist ein Wiesengrab ohne Kennzeichnung der Grabstelle. Wie auch beim Rasenreihengrab übernimmt die Gemeinde die Pflege der Wiesenfläche.
    Es ist nicht erlaubt, auf der Gräberfläche Blumen, Kerzen oder anderen Schmuck abzulegen.   

  • Das Reihengrab

    Reihengrab

    Rasenreihengräber sind für Erdbestattungen Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Nutzungszeit beträgt beim Wiesenreihengrab 25 Jahre. Die Pflege der Wiesenfläche wird von der Gemeinde übernommen.

  • Rasenreihengrab

    Mauer mit Rasen

    Rasenreihengräber sind für Erdbestattungen Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Nutzungszeit beträgt beim Wiesenreihengrab 25 Jahre. Die Pflege der Wiesenfläche wird von der Gemeinde übernommen.

  • Urnenwahlgräber

    Urnenwahlgrab

    In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre – eine Verlängerung der Nutzungszeit auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.
    Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

  • Mauer/ Stele (Urnenkammer)

    Urnenkammer

    Bei dieser Beisetzungsform in einer Urnennische mit einer Abdeckplatte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Die Namensnennung der Verstorbenen erfolgt auf der Abdeckplatte auf Veranlassung der Angehörigen bzw. der Nutzungsberechtigten.

  • Kindergrab für Kinder bis zum vollendeten 5 Lebensjahr

    In diesem Grab kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre.

    Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

  • Baumgrab 

    Baumgrab

    Bei den Baumbestattungen werden die Urnen der Verstorbenen im Kronenbereich des Baumes bestattet. Die Grabstellen sind kreisförmig angeordnet. Pro Grabstelle können zwei Urnen in der Rasenfläche bestattet werden. Es sind nur biologisch abbaubare Urnen zulässig. Eine spätere Entnahme ist nicht möglich.

 

BESTATTUNGSARTEN


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