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Sicherheit + Ordnung
Sicherheit + Ordnung
An Strafzettel denken wohl die meisten von uns, wenn sie mit dem Thema Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde konfrontiert werden. Ja, auch die gehören zu den Aufgaben unseres Fachdienstes. Aber sie stellen nur einen kleinen (und unbeliebten) Teil der Aufgaben dar, denen wir uns täglich für Ihre Sicherheit stellen.
Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung ist für das Gaststättenrecht und für Verordnungen zur Hundehaltung zuständig. Außerdem sind die Kommunalpolizei und die Straßenverkehrsbehörde ein Teil unseres Fachdienstes.
Unser Anliegen ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde sicher und wohlfühlen. Und das muss gar nicht schwer sein: Ein rücksichtsvoller Umgang miteinander ist der wichtigste Schritt in die richtige Richtung.
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Gaststättenrecht
Wenn Sie eine Gaststätte eröffnen möchten, müssen Sie eine Vielzahl an Unterlagen einreichen. In einem persönlichen Informationsgespräch erläutern wir Ihnen im Detail, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen – so ersparen Sie sich unnötige Wege und können gezielt Fragen stellen. Bitte setzen Sie sich für einen Beratungstermin mit uns in Verbindung. Vielen Dank!
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Straßenverkehrsbehörde
In unseren Aufgabenbereich fallen verkehrsregelnde Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde Seeheim-Jugenheim. Sie können sich an uns wenden, wenn Sie eine Erlaubnis nach § 29StVO zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen für Sportveranstaltungen, Straßenfeste oder Festumzüge beantragen oder Plakataufstellung im öffentlichen Raum beantragen wollen.
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 45 und 46 StVO für die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum sind wir ebenso zuständig wie für die Befreiung von Gurt- und Helmpflicht, das Ausstellen von Handwerkerparkausweisen für das Rhein-Main-Gebiet, von Taxi- und Mietwagenkonzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz oder Parkausweisen für schwerbehinderte Personen.
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Hundehaltung
In Hessen gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO). Zuständige Behörden sind die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden. In dieser HundeVO ist geregelt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Wenn Sie einen gefährlichen Hund halten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie im Ordnungsamt beantragen. Sollten Sie Fragen zur HundeVO haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Kommunalpolizei
Kommunalpolizei Nördliche Bergstraße
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk (OBB)
der Gemeinden Bickenbach und Seeheim-Jugenheim. Die Kommunalpolizei Nördliche Bergstraße hat am 2. Januar 2020 ihren Dienst aufgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung im gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk ist dem Bürgermeister der Gemeinde Seeheim-Jugenheim übertragen.
Folgende Tätigkeiten werden gemeinsam in
beiden Kommunen und deren Ortsteilen erledigt:
- Die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilen Anlagen
- Schulwegsicherung
- Streifenfahrten im Gemeindegebiet
- Verkehrssicherung und -lenkung bei örtlichen Veranstaltungen
- Überwachung von Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitungsstrecken bei Baumaßnahmen
- Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen
- Allgemeine Gefahrenabwehr
- Amtshilfe für andere Behörden
- Kontrollen der öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze und anderen öffentlichen Einrichtungen
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, auch mittels Zwang
- Überwachung der Einhaltung von Satzungen (Überwachung der Straßenreinigungspflicht und von Heckenüberwuchs)
Kontakt
Kommunalpolizei Nördliche Bergstraße
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk der
Gemeinden Bickenbach und Seeheim-Jugenheim
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
kommunalpolizei@seeheim-jugenheim.de
Telefon: 06257/990-300
Telefax: 06257/990-486
Bürgersprechstunde mit dem "Schutzmann vor Ort"
Immer Donnerstags bietet Andreas Stürmlinger, der neue Schutzmann vor Ort seine Bürgersprechstunde in Seeheim-Jugenheim an. Von 14 bis 16 Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger im Verwaltungsgebäude am Georg-Kaiser-Platz an ihn wenden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Andreas Stürmlinger,
E-Mail andreas.stuermlinger@polizei.hessen.de oder über das Bürgerbüro unter Tel. 06257/990-380.
Sprechstunde:
immer donnerstags von 14 bis 16 Uhr im Bürgerbüro / Verwaltungsgebäude Georg-Kaiser-Platz