Blick auf das Sparkassengebäude

Der Weg zur Privatförderung

Privatförderung in Seeheim-Jugenheim

Zuschüsse für private Sanierungs- und Umbaumaßnahmen

Seeheim´s Altes Rathaus am Sebastiansmarkt


Gute Nachrichten für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in den Ortsteilen Jugenheim, Balkhausen, Stettbach, Steigerts, Ober-Beerbach und Malchen: Durch die Anerkennung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim als Förderschwerpunkt im Rahmen der Dorfentwicklung können künftig auch für private Sanierungs- Umbau und Neubaumaßnahmen Zuschüsse beantragt werden.

Ziel ist es, die Wünsche der Bauherrschaft mit der für Seeheim-Jugenheim typischen Gestaltung in Einklang zu bringen und die Mittel aus dem Förderprogramm zu nutzen. In vielen anderen Gemeinden haben sich Scheunen in wundervolle Wohnhäuser verwandelt, konnten Baulücken geschlossen und Leerstand beseitigt werden- und dies oft nur mit Hilfe der Förderung.

Die Förderquote beträgt 35% der Nettokosten, maximal 45.000,- € Zuschuss pro Objekt, sogar bis zu 60.000,- € bei Kulturdenkmalen. Bei ehemaligen Wirtschaftsgebäuden, die in bis zu drei Wohneinheiten umgenutzt werden, sind sogar bis zu 200.000,- € Zuschuss möglich. Auch Neubauten sind förderfähig, wenn es sich beispielsweise um einen Ersatzbau handelt.

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Seeheim´s Altes Rathaus am Sebastiansmarkt

Beratung zur Privaten Förderung

Wenn Sie Interesse an der Förderung haben, vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Die Beratung erfolgt durch die Dorf-und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemeinsam mit der Denkmalschutzbehörde. Sie ist unverbindlich und kostenlos und kann auch von Kaufinteressenten in Anspruch genommen werden. Während der Erstellung des IKEKs können bereits jetzt Maßnahmen an Kulturdenkmalen gefördert werden. Für alle weiteren Gebäude ist die Lage im Fördergebiet ausschlaggebend, das sich auf den jeweiligen Ortskern bezieht und im IKEK festgelegt wird.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass vor Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides nicht mit den Maßnahmen begonnen werden darf. Auch können bei Eigenleistung Materialkosten gefördert werden, wenn die Mindestinvestitionssumme in Höhe von 10.000,- € netto erreicht wird.